[ Sitemap ] [ Kontakt ] [ Impressum ] [ ]


Home


Weitere Infos:

REACh Chemikalienpolitik

Kohlenwasserstoffe

Aromaten Chemie



Aktuelles

Mehr Chemie Nachrichten

Neueste Forschungsartikel

Stellenmarkt Chemie


Chemie A bis Z

Index Chemie

Chemikalien

Produkte und Firmen


About Internetchemie

Internetchemie

Impressum


English News



Publiziert am 04.08.2009 Infos zum Internetchemie RSS News Feed

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe


 
Chemikalien: Umweltbundesamt schlägt fünf Anthracenöle für EU-weite Zulassungspflicht vor. Dennoch bleibt REACH bislang hinter den Erwartungen zurück.

Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt.

Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen.

Am 3. August 2009 war es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH, der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem UBA.

Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: "Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren."

Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. "Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.", so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen.

Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen - auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden.

Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr PAK und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.

Weitere Informationen zu REACH und der UBA-Strategie, besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren, finden sich unter www.reach-info.de. Dort kann man auch einen Musterbrief für Verbraucheranfragen an den Handel herunterladen.


 

Quellen und Artikel:

-

REACh Informationsportal.
des Umweltbundesamtes

-

Europäische Chemikalienagentur, ECHA

-

REACh Kandidatenliste: Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation [ECHA]

-

Quelle: Umweltbundesamt, UBA

 

Weitere Artikel:

-

Chemikalien
Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet

-

REACh Lieferkette
Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACh.

-

REACH-CLP Helpdesk
Neuer Helpdesk informiert über Chemikalienrecht: 2 Verordnungen, 1 Auskunftsstelle, ein gemeinsames Logo.

 

Weitere Informationen:

-

... zum Thema (Hintergrundinformationen, Forschungsartikel etc.): Siehe Menüleiste oben links

-

Ihre Pressemitteilung veröffentlichen ...




 


Suche nach themenverwandten Internetseiten:


Information nicht gefunden?
Versuchen Sie es hier!


Benutzerdefinierte Suche


Internetchemistry © 2007 - 2009 A. J.; aktualisiert am 04.08.2009