|
Bisher gibt es weder verbindliche EU-Grenzwerte, noch eine gemeinsame europäische Strategie für eine Verminderung der PAK-Belastung von Verbraucherprodukten. Lediglich für die Herstellung von Autoreifen gilt: Weichmacheröle, die bestimmte krebserregende PAK in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg enthalten, dürfen nicht verwendet werden. Doch auch Gebrauchsgegenstände und Kinderspielzeug können gefährliche PAK enthalten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gefährlichen PAK besser und ausreichend geschützt werden, haben das Bundesumweltministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium in enger Kooperation die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt gebeten, ein so genanntes Beschränkungsdossier nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zu erarbeiten. Dieses Dossier enthält eine umfangreiche Darstellung der in verschiedensten Verbraucherprodukten gefundenen PAK-Belastungen, die Abschätzung einer möglichen Verbraucherexposition sowie die resultierenden Gesundheits- und Umweltrisiken. Konkret vorgeschlagen wird eine EU-weite Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten. Anfang Juni legten die Ministerien das Dossier der Europäischen Kommission vor und baten, die Beschränkung nach einem vereinfachten Verfahren umzusetzen (nach Artikel 68 Absatz 2 REACH-Verordnung). Dieses Verfahren gilt für Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sind (so genannte CMR-Stoffe) und von Verbrauchern verwendet werden könnten – auch in Gemischen oder in Erzeugnissen. Im Vergleich zum regulären Beschränkungsverfahren – ein Verfahren das mehrere Jahre dauern kann – ist so eine vergleichsweise schnelle Umsetzung möglich. Mit dem zur Verfügung gestellten Dossier unterstützt Deutschland die Europäische Kommission. Diese hat nun zu entscheiden, ob sie den deutschen Vorschlag rasch in eine EU-weite Regelung umsetzt.
Forschung für Arbeit und Gesundheit Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
|