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4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on



4.5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on - kurz: Dichloroctylisothiazolinon oder DCOIT - ist eine N,S-heterocyclische chlor-organische Verbindung aus der Gruppe der 1,2-Isothiazolinone; das Ringsystem trägt zwei Chlor-Substituenten und eine Octyl-Gruppe:

 

4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on

 

Dichloroctylisothiazolinon ist unter Normalbedingungen ein weißer Feststoff, der stechend riecht, in Wasser unlsölich ist und bei etwa 42 °C schmilzt.

 

Verwendung

DCOIT ist ein sehr wirksames Biocid und findet daher vielfach Anwendung in Antifouling-Produkten, in Holzschutzmitteln, Beschichtungsschutzmitteln, Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien, Schutzmittel für Flüssigkeiten in industriellen Kühl- und Verfahrenssystemen etc. Im Haushalt ist es zum Beispiel in einigen Silicon-Dichtmassen für den Sanitärbereich enthalten; hier verhindert es den Schimmelbefall der Silicondichtungen.

 

Datenblatt: 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on

Systematischer Name:4,5-Dichloro-2-octyl-1,2-thiazol-3(2H)-on Weitere Namen:Dichloroctylisothiazolinon Abkürzung:DCOIT; DCOI Handelsnamen:Kathon 930 Summenformel:C11H17Cl2NOS Molekulargewicht:282,230 Schmelzpunkt:42 °C Dichte: 1,27 g cm-3 bei 20°C Dampfdruck:0,98 mPa bei 25 °C Löslich in:Toluol, Xylol, Cyclohexan Unlöslich in:Wasser CAS-Nummer:64359-81-5 EC-Nummer, EINECS:264-843-8 InChI Key:PORQOHRXAJJKGK-UHFFFAOYSA-N Externe Datenbanken:ChemSpider: 82791; PubChem: 91688; ChEBI: 83518 Extern (EU): ECHA InfoCard: 100.058.930

 

Gefahrenhinweise und Sicherheit:


Gefahr

(Allgemeine Hinweise ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit)

Dichloroctylisothiazolinon ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Die Substanz kann allergische Hautreaktionen verursachen. Darüber hinaus ist DCOIT sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Derzeit ist die Verwendung der Verbindung in der Europäischen Union als Bestandteil von Antifouling-Produkten bis zum 31. Dezember 2015 unter folgenden Bedingungen genehmigt:

Die Mindestreinheit des dem Produkt zugesetzten Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on muss 95 Prozent betragen.

Personen, die 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on enthaltende Produkte für nichtgewerbliche Anwender auf den Markt bringen, tragen dafür Sorge, dass geeignete Schutzhandschuhe mitgeliefert werden.

Auf dem Produktetikett und gegebenenfalls in der beiliegenden Gebrauchsanweisung muss angegeben werden, dass Kinder solange fernzuhalten sind, bis die behandelten Oberflächen getrocknet sind.

Weitere Bedingungen und Zulassung von DCOIT-haltigen Produkten siehe unter [1].

 

Quellen und weitere Informationen:

[1] - EU:
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 437/2014 der Kommission vom 29. April 2014 über die Zulassung von 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21.
In: Amtsblatt der Europäischen Union, (2014).

[2] - Ida Wendt, Thomas Backhaus, Hans Blanck, Asa Arrhenius:
The toxicity of the three antifouling biocides DCOIT, TPBP and medetomidine to the marine pelagic copepod Acartia tonsa.
In: Ecotoxicology, (2016), DOI 10.1007/s10646-016-1644-8.

 


Aktualisiert am 21.11.2018.



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