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Publiziert am 24.10.2007 Infos zum Internetchemie RSS News Feed

REACH-Info 2 klärt über Besonderheiten im neuen Chemikalienrecht auf


 
Seit etwa einem Jahr arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht. Dabei unterstützt sie die Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Wie jede Gesetzesänderung wirft auch die neue Verordnung viele Fragen bei den Betroffenen auf. Antworten geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" veröffentlicht.

Die Broschüre befasst sich mit den besonderen Regelungen, die unter REACH für Zwischenprodukte und für Stoffe in Forschung und Entwicklung gelten. So ermöglicht REACH für isolierte Zwischenprodukte eine weitgehende Ausnahme von den Prüfpflichten. Diese Ausnahme ist jedoch vom streng kontrollierten, strikten Einschluss des Stoffes abhängig. Auch für Chemikalien in der Forschung und Entwicklung sieht REACH weitgehende Ausnahmen vor, die jedoch zeitlich beschränkt sind. Damit soll die Entwicklung neuer Stoffe und Produkte nicht durch Prüfkosten belastet werden, solange das Herstellungsverfahren oder seine Anwendung noch erforscht und entwickelt wird.

REACH-Info 2 unterstützt Unternehmen, sicher zu entscheiden, ob sie die Ausnahmeregelungen auf ihre Stoffe anwenden können. Dabei helfen Flussdiagramme und übersichtliche Tabellen, die Stoffe richtig einzuordnen. Im Anhang befinden sich Beispiele und weiterführende Internetadressen.

Die kostenlose Broschüre "REACH-Info 2: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" befindet sich als Download im PDF-Format (197 KB) auf der unten genannten Webseite oder kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service - Fax 0231.90 71 20 70, E-mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.


 

Quellen und Artikel:

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Im REACH-Info 2 geht es nun um Erleichterungen und Ausnahmen, die REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht. REACH-Info 2 soll Ihnen Hilfestellung leisten und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben, ob die Ausnahmebestimmungen auf Ihre Stoffe zutreffen.

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REACH-Helpdesk

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 

Weitere Artikel zum Thema

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Informationen zum neuen Chemikalienrecht online

 

Weitere Informationen:

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