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HRQ - Hochradioaktive Strahlenquellen



HRQ ist die Abkürzung für ''Hochradioaktive Strahlenquellen'' und bezeichnet im Sinne der Stahlenschutzverordnung in Verbindung mit dem 2005 in Kraft getretenem Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlung nuklidspezifische Schwellenwerte bzw. Grenzwerte, oberhalb derer alle Strahlenquellen in einem Register erfasst werden müssen. Die HRQ-Grenzwerte für die einzelnen Radionuklide (vgl. Isotope) sind in der Anlage III, Tabelle 1, Spalte 3a der Strahlenschutzverordnung [1] aufgeführt. Das Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) [2] wird beim Bundesamt für Strahlenschutz geführt.

Die Erfassung ist EU-weit einheitlich zur Kontrolle von radioaktiven umschlossenen, sowie herrenloser Strahlenquellen verbindindlich geregelt [3]. Durch die zentrale Erfassung soll sichergestellt werden, dass zuständige Genehmigungs-, Aufsichts- sowie Sicherheitsbehörden jederzeit Informationen über Art, Aktivität, Besitzherrschaft, Standort, usw. aller in Deutschland befindlichen HRQs erhalten können.

Das Anwendungsfeld für die Erfassung umfasst u. a. HRQs in der Medizin (Strahlentherapie), in der Industrie (zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) und in der Forschung, aber auch verlorengegangene und aufgefundene Strahlenquellen.

Unverzüglich meldepflichtig sind alle Strahlenquellen, deren Aktivität den in der Strahlenschutzverordnung genannten HRQ-Schwellenwert überschreitet.

 

Quellen und weitere Informationen

[1] - Strahlenschutzverordnung 2018: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. Vollständiger und aktueller Gesetzestext.

[2] - HRQ-Register: Register über hochradioaktive Strahlenquellen. Bundesamt für Strahlenschutz.

[3] - EU Richtlinie 2003/122/Euratom des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen.

[4] - Strahlenschutz: Quellen und Texte zum Strahlenschutz.

 


Kategorie: Gefahrstoffe

Aktualisiert am 22. September 2021.



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