Menü ausblenden
Menü ausblenden   Internetchemie   |     About   |   Kontakt   |   Impressum   |   Datenschutz   |   Sitemap
Menü ausblenden   Chemie Index   |   Chemie-Lexikon   |   Chemikalien   |   Elemente
Menü ausblenden   Geräte + Instrumente   |  
Menü ausblenden   Jobbörse, Stellenangebote   |  
Menü ausblenden   Crowdfunding Chemie   |     Text veröffentlichen
Home und Neuigkeiten
Chemie A - Z
Produkte, Geräte für Labor und Industrie
Chemikalien und chemische Verbindungen
Stellenbörse für Chemie-Jobs
Impressum, Kontakt
Crowdfunding Chemie

 

CMR-Stoffe




CMR steht als Abkürzung für cancerogen (kanzerogen), mutagen und reproduktionstoxisch; gelegentlich findet man auch die Bezeichnung KMR-Stoffe.

CMR-Stoffe sind Stoffe, die in der so genannten CMR-Gesamtliste [1] aufgeführt sind:

 

K :krebserzeugende Stoffe
M :erbgutverändernd
RF :fruchtbarkeitsgefährdendBeeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit)]
RE :fruchtschädigend (entwicklungsschädigend)

 

Kennzeichnung der CMR-Stoffe mit Gefahrensymbolen nach dem GHS-System:

 

Bisher:GHS-System:
CMR Kategorie 1:
Beim Menschen nachgewiesen
T-100  CMR Kategorie 1A:
Beim Menschen nachgewiesen
Gesundheitsgefahr
Gefahr
CMR Kategorie 2:
Im Tierversuch nachgewiesen
T-100  CMR Kategorie 1B:
Im Tierversuch nachgewiesen
Gesundheitsgefahr
Gefahr
CMR Kategorie 3:
Verdachtsstoffe
X-100  CMR Kategorie 2:
Verdachtsstoffe
Gesundheitsgefahr
 Warnung

Man beachte, dass die Einstufung keinerlei Aussage über tatsächliche Wirkung des CMR-Stoffes macht, weil hierfür vielfach eindeutige Daten fehlen.

 

Die CMR-Gesamtliste enthält

- Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, und die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 noch nicht aufgeführt sind,

- Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, für die aber in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abweichende Einstufungen aufgeführt sind,

- Stoffe gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, soweit sie nicht abweichend in der TRGS 905 aufgeführt sind.

Die CMR-Liste ist eine nationale Ergänzung zu Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; beide Listen sind zu beachten. Die nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.

Zu weiteren Details informiere man sich dort: [1]

 

Quellen und weitere Informationen

[1] CMR-Gesamtliste der BAuA.

[2] TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe [BAuA].

[3] TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV [BaUa].

[4] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

[4a] - Verordnung (EG) Nr. 618/2012 der Kommission vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.

 


Kategorie: Gefahrstoffe

Aktualisiert am 11. November 2017.



© 1996 - 2024 Internetchemie ChemLin

Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren