Die
im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern
erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die
Berichterstattung an die Europäische Kommission zusammengestellt.
Rinder und Schweine
Die Belastung von Rindern und Schweinen mit unzulässigen
Rückstandmengen lag bei unter 0,15 Prozent. Bei 5 von 3.213
untersuchten Rindern und 9 von 2.639 Schweinen wurden Stoffe mit
hormonaler Wirkung gefunden, deren Anwendung verboten ist. Eine
illegale Behandlung konnte in keinem Fall nachgewiesen werden. Als
Ursache kommt das natürliche Vorkommen dieser Stoffe im Tier in Frage.
Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum
Chloramphenicol wurde bei rund jeder 860. Rinderprobe (4 von 3.454
Proben) und jeder 500. Schweineprobe (4 von 1.969 Proben)
nachgewiesen. Einzelbefunde bei nicht zugelassenen Stoffen gab es bei
Phenylbutazon, einem entzündungshemmenden Stoff, Metronidazol, einem
Antibiotikum, und Lasalocid, einem Antiparasitikum.
Bei jedem 400. Rind und 760. Schwein waren die zulässigen
Höchstgehalte von Antibiotika überschritten. Fast 10.000 Proben wurden
mit spezifischen Analysemethoden untersucht. Bei den mittels
Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten Proben
waren 0,16 Prozent (387 von 244.004 Proben) positiv.
Kontaminanten wurde in acht von insgesamt 3.828 untersuchten Proben
(0,2 %) nachgewiesen. Neben Schwermetallen (4 Befunde) wurden einmal
PCB, einmal Dioxine und zweimal der Holzschutzmittelwirkstoff
Pentachlorphenol über der Höchstmenge gefunden.
Geflügel
0,13 % von den insgesamt 5.525 getesteten Geflügelproben waren mit
Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. In zwei Proben wurden
verbotene Stoffe ermittelt und in drei Proben konnte ein unsachgemäßer
Einsatz von Tierarzneimitteln nachgewiesen werden. Dioxine in
unzulässiger Höhe waren in zwei Proben zu finden. In einem Fall wurde
in mehreren Beständen Nikotin als Desinfektionsmittel verbotenerweise
eingesetzt. Die belasteten Tierkörper und Eier gelangten nicht mehr in
den Handel.
Schafe, Pferde, Kaninchen, Wild
499 Proben von Schafen, 141 Proben von Pferden, 11 Proben von
Kaninchen und 222 Wildproben wurden untersucht. In rund sechs Prozent
(2 von 32) auf Schwermetalle untersuchten Schafproben wurden Cadmium
bzw. Blei und Cadmium nachgewiesen. Bei Pferden waren in einer Probe
PCB zu finden. Bei Kaninchen und Zuchtwild konnten keine
Rückstandsbelastungen festgestellt werden. Rund zwölf Prozent (4 von
34 Proben) der Wildschweine aus freier Wildbahn waren mit
Organochlorverbindungen wie DDT, Lindan, alpha- und beta-HCH, PCB 138
und 153 oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet.
Aquakulturen
2006 wurden 537 Proben getestet, meist Forellen und Karpfen. In einer
Probe war das verbotene antibakteriell und antiparasitär wirksame
3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) nachweisbar. Relativ häufig werden wie in
den Vorjahren Rückstände von Malachitgrün analysiert, ein zur
Anwendung bei Fischen verbotenes Teichdesinfektionsmittel. Sieben von
284 Forellenproben (rund zwei Prozent) und zwei von 184 Karpfenproben
(rund ein Prozent) waren positiv.
Milch, Eier, Honig
2006 betrug der Probenumfang 1.691 Milchproben, 622 Hühnereierproben
und 155 Honigproben. Unzulässige Gehalte konnten bei Milch und Honig
jeweils nur in einer Probe ermittelt werden. Es handelte sich hierbei
um Antibiotikarückstände. In einer weiteren Honigprobe wurde
Semicarbazid nachgewiesen. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um
eine Kontamination über die verwendete Deckeldichtung. Mit rund 1,5
Prozent positiven Proben waren Eier etwas häufiger zu beanstanden als
in den Vorjahren. In vier Proben wurde Lasalocid und in einer
Nicarbazin gefunden, beides Mittel gegen Darmparasiten.
Dioxinrückstände wurden in allen 47 untersuchten Eierproben
nachgewiesen, in drei davon oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes.
Hintergrundinformationen
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände
pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit nationalen
Rechtsvorschriften. Für die Kontrollen sind die Bundesländer
verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen.
Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw.
Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organe, Urin, Blut und Kot
können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Der Nachweis
verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw.
dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe
abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht
verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter
verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf-
bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach
einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von
Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In
Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest,
sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt sie an die
EU-Kommission.
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